Umweltvorgaben & gesetzliche Konformität

RoHS – REACH – WEEE

Als Hersteller hochwertiger Leiterplatten legen wir größten Wert auf gesetzeskonforme, umweltgerechte und sichere Fertigungsprozesse. Unsere Produktion entspricht den wichtigsten europäischen Umwelt- und Produktschutz-Richtlinien:

WEEE Richtline

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (2012/19/EU, WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment) hat zum Ziel Abfälle zu vermeiden, zu recyceln und zu verwerten.

Obwohl Leiterplatten als Einzelkomponenten nicht direkt unter die WEEE-Richtlinie fallen, unterstützen wir unsere Kunden durch:

  • umweltgerechte Produktgestaltung
  • recyclingfreundliche Materialien
  • transparente Informationen für die Entsorgung am Produktlebensende

REACH Verordnung

In Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) schließen wir uns der Stellungnahme des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI) an.
Unbestückte Leiterplatten sind demnach ein Erzeugnis, das unter REACH nicht registriert werden muss.

RoHS Konformität

Die EG Richtlinie 2011/65/EG (RoHS – Restriction of hazardous substances – Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe) sowie ergänzend die Richtlinie 2015/863 (ab 22.07.2019) – bekannt als RoHS 3 oder RoHS III – regeln die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. 

Wir fertigen alle Leiterplatten RoHS-konform. Das bedeutet:
Unsere Produkte enthalten keine gefährlichen Stoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber über den zulässigen Grenzwerten.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

In Deutschland wurden die oben genannten Richtlinien durch das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)“ in deutsches Recht umgesetzt. 

Seit dem 1. Juli 2006 gelten Stoffverbote für Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), sechswertiges Chrom (Cr VI), polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).